Anmeldung einer Versammlung
Die Versammlung sollte in der Regel 48 Stunden vor Bekanntgabe angemeldet werden (§ 14 VersG).
Bei kurzfristigen Versammlungen, die spontan entstehen, kann eine Ausnahme bestehen.
Hinweis: Der Versammlungsleiter ist vor Ort dafür verantwortlich, dass Regeln und Gesetze eingehalten werden.
Der Versammlungsort liegt im Zuständigkeitsbereich der Großen Kreisstadt Ehingen (Donau). Wir bitten Sie daher, sich an die dort zuständige Versammlungsbehörde zu wenden.
Der Versammlungsort liegt im Zuständigkeitsbereich des Verwaltungsverbands Langenau. Wir bitten Sie daher, sich an die dort zuständige Versammlungsbehörde zu wenden.
Die Benennung von Ordnern wird im Interesse eines sicheren und strukturierten Versammlungsverlaufs empfohlen (§ 9 Versammlungsgesetz).