Anmeldung einer Versammlung

Daten
Veranstalter
Versammlung
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Sicherheit
Demomittel
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Ihre Daten

Die Versammlung sollte in der Regel 48 Stunden vor Bekanntgabe angemeldet werden (§ 14 VersG).

Bei kurzfristigen Versammlungen, die spontan entstehen, kann eine Ausnahme bestehen.

Veranstalter/Veranstalterin
Versammlungsleitung

Hinweis: Der Versammlungsleiter ist vor Ort dafür verantwortlich, dass Regeln und Gesetze eingehalten werden.

Informationen zur Versammlung

Der Versammlungsort liegt im Zuständigkeitsbereich der Großen Kreisstadt Ehingen (Donau). Wir bitten Sie daher, sich an die dort zuständige Versammlungsbehörde zu wenden. 

Der Versammlungsort liegt im Zuständigkeitsbereich des Verwaltungsverbands Langenau. Wir bitten Sie daher, sich an die dort zuständige Versammlungsbehörde zu wenden.

Aufzug bzw. Demonstrationszug

Startpunkt

Der Versammlungsort liegt im Zuständigkeitsbereich der Großen Kreisstadt Ehingen (Donau). Wir bitten Sie daher, sich an die dort zuständige Versammlungsbehörde zu wenden. 

Der Versammlungsort liegt im Zuständigkeitsbereich des Verwaltungsverbands Langenau. Wir bitten Sie daher, sich an die dort zuständige Versammlungsbehörde zu wenden.

Zwischenstop

Endpunkt

Über Verkehr und Infrastruktur
Ordner

Die Benennung von Ordnern wird im Interesse eines sicheren und strukturierten Versammlungsverlaufs empfohlen (§ 9 Versammlungsgesetz).

Anlagen
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