Antrag
Übernahme Kindergartenbeiträge

(§§ 22, 22 a, 24 und 8 90 Abs. 4 Sozialgesetzbuch Achtes Buch)

all fields marked with a (*) are required and must be filled out

Liebe Eltern,

im Alb-Donau-Keis gibt es ein vielfältiges Angebot an Kindertagespflege- und Tageseinrichtungen für Kinder aller Altersgruppen. In der Regel wird von Ihnen ein Teilnahmebeitrag ab Aufnahme Ihres Kindes in die Betreuung verlangt.

Für bestimmte Personengruppen wird dieser Beitrag vom Amt für Familien- und Jugendförderung übernommen.

Für welche Betreuungsangebote ist dies möglich?

  • Kindergärten
  • Kinderkrippen
  • Ganztageskindergärten
  • Kindertagespflege

Hier finden Sie den Vordruck für den Nachweis Träger Kindertageseinrichtung. Der ausgefüllte Nachweis ist für die Antragstellung erforderlich und kann innerhalb des Ausfüllvorgangs als Upload beigefügt werden.

Kann mein Beitrag übernommen werden?
Anspruchsberechtigt sind Elternpaare und Alleinerziehende, die im Alb-Donau-Kreis wohnen, deren Kind eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege besucht und die eine der folgenden Sozialleistungen beziehen:

  • Grundsicherung für Arbeitsuchende (ALG II)
  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII (Jobcenterleistung)
  • Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung (SGB XII) 
  • Kinderzuschlag (§ 6a Bundeskindergeldgesetz)
  • Wohngeld

Bei Ganztageseinrichtungen sowie bei Kindern unter einem Jahr muss neben den finanziellen Verhältnissen auch die Notwendigkeit des Besuchs der Einrichtung geprüft werden. Hierzu zählen grundsätzlich u.a. Berufstätigkeit oder Ausbildung der Eltern.

 

Kindergartenkosten, also Kosten für die Betreuung eines Kindes außer Haus, sind nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH "Mehrbedarf des Kindes". Das heißt, dass Kindergartenkosten in den Unterhaltssätzen der Düsseldorfer Tabelle nicht enthalten sind. Bitte lassen Sie prüfen, ob der Vater Ihres Kindes in der Lage ist, diesen Mehrbedarf abzudecken.

Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die Kolleginnen und Kollegen im Amt 44 – Flüchtlinge und Integration, da diese für Sie zuständig sind.

Angabe zu wirtschaftlichen Verhältnissen

Beziehen Sie Sozialleistungen nach Ziff. 1 unterliegt die Übernahme der Kindergartengebühren keiner Einkommensüberprüfung.
Beziehen Sie hingegen keine Sozialleistungen wird eine einkommensabhängige Zumutbarkeitsprüfung durchgeführt. 

Für den Antrag benötigen wir abhängig von dem Bezug von Sozialleistungen Nachweise. Diese Nachweise müssen im Dateiformat pdf, png oder jpg sein.

Sie dürfen Teile des Personalausweises schwärzen

Vorderseite Rückseite

Erstantrag

Folgeantrag

Die Übernahme der Gebühren für die Kindertageseinrichtung kann frühestens ab dem Monat erfolgen, in dem der Antrag bei der Jugendhilfe eingegangen ist. Ein Folgeantrag ist rechtzeitig vor Ablauf des Bewilligungszeitraums zu stellen.

 

Angaben zu den persönlichen Verhältnissen
Daten zum Kind

Bitte nur deutsche 5 Stellige Postleitzahlen. Andere Länder werden nicht unterstützt.

Wo hat sich das Kind während der letzten sechs Monate vor Hilfebeginn aufgehalten

Bitte nur deutsche 5 Stellige Postleitzahlen. Andere Länder werden nicht unterstützt.

Angaben zum Antragsteller

Bitte nur deutsche 5 Stellige Postleitzahlen. Andere Länder werden nicht unterstützt.

Daten zur weiteren Person (Elternteil2)

verstorben

Bitte nur deutsche 5 Stellige Postleitzahlen. Andere Länder werden nicht unterstützt.

Geschwister des Kindes

Bitte nur deutsche 5 Stellige Postleitzahlen. Andere Länder werden nicht unterstützt.

Angaben zur Tageseinrichtung

für weitere Fotos bitte das + klicken

Bezug von Sozialleistungen
Bekommt einer der Eltern oder beide oder das Kind

für weitere Fotos bitte das + klicken


für weitere Fotos bitte das + klicken


für weitere Fotos bitte das + klicken


für weitere Fotos bitte das + klicken

Kein Bezug von Sozialleistungen
weitere Personen im selben Haushalt
Bekommt einer der Eltern oder beide oder das Kind Einkommen aus:

Art des
Einkommens

Kind
€ monatlich

Vater
€ monatlich

Mutter
€ monatlich





Selbstständige Arbeit (monatlich)

Einkommen aus Selbstständige Arbeit Vater

Einkommen aus Selbstständige Arbeit Mutter




Unselbstständige Arbeit 
Nettoeinkommen (monatlich)

Einkommen aus Unselbstständige Arbeit Nettoeinkommen Vater

Einkommen aus Unselbstständige Arbeit Nettoeinkommen Mutter

Einkommensnachweis der letzten 12 Monate




Weihnachts-/ Urlaubsgeld

Einkommen aus Weihnachts-/ Urlaubsgeld Vater

Einkommen aus Weihnachts-/ Urlaubsgeld Mutter




Krankengeld

Einkommen aus Krankengeld Vater

Einkommen aus Krankengeld Mutter


Rente

Einkommen aus Rente Kind

Einkommen aus Rente Vater

Einkommen aus Rente Mutter




Arbeitslosengeld |
(Agentur für Arbeit)

Einkommen aus Arbeitslosengeld | (Agentur für Arbeit) Vater

Einkommen aus Arbeitslosengeld | (Agentur für Arbeit) Mutter



Kindergeld

Einkommen aus Kindergeld Vater

Einkommen aus Kindergeld Mutter



Elterngeld

Einkommen aus Elterngeld Elternteil1

Einkommen aus Elterngeld Elternteil2

Unterhalt

Einkommen aus Kindergeld Vater

für weitere Fotos bitte das + klicken

Unterhaltvorschuss

Einkommen aus Kindergeld Vater

für weitere Fotos bitte das + klicken

Bitte bestätigen Sie die Richtigkeit der Daten

Sie dürfen Teile des Personalausweises schwärzen

Vorderseite Rückseite

all fields marked with a (*) are required and must be filled out
Imprint