Antrag Übernahme Kindergartenbeiträge
(§§ 22, 22 a, 24 und 8 90 Abs. 4 Sozialgesetzbuch Achtes Buch)
Liebe Eltern, im Alb-Donau-Keis gibt es ein vielfältiges Angebot an Kindertagespflege- und Tageseinrichtungen für Kinder aller Altersgruppen. In der Regel wird von Ihnen ein Teilnahmebeitrag ab Aufnahme Ihres Kindes in die Betreuung verlangt. Für bestimmte Personengruppen wird dieser Beitrag vom Amt für Familien- und Jugendförderung übernommen. Für welche Betreuungsangebote ist dies möglich?
Hier finden Sie den Vordruck für den Nachweis Träger Kindertageseinrichtung. Der ausgefüllte Nachweis ist für die Antragstellung erforderlich und kann innerhalb des Ausfüllvorgangs als Upload beigefügt werden. Kann mein Beitrag übernommen werden? Anspruchsberechtigt sind Elternpaare und Alleinerziehende, die im Alb-Donau-Kreis wohnen, deren Kind eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege besucht und die eine der folgenden Sozialleistungen beziehen:
Bei Ganztageseinrichtungen sowie bei Kindern unter einem Jahr muss neben den finanziellen Verhältnissen auch die Notwendigkeit des Besuchs der Einrichtung geprüft werden. Hierzu zählen grundsätzlich u.a. Berufstätigkeit oder Ausbildung der Eltern.
Kindergartenkosten, also Kosten für die Betreuung eines Kindes außer Haus, sind nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH "Mehrbedarf des Kindes". Das heißt, dass Kindergartenkosten in den Unterhaltssätzen der Düsseldorfer Tabelle nicht enthalten sind. Bitte lassen Sie prüfen, ob der Vater Ihres Kindes in der Lage ist, diesen Mehrbedarf abzudecken.
Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die Kolleginnen und Kollegen im Amt 44 – Flüchtlinge und Integration, da diese für Sie zuständig sind.
Beziehen Sie Sozialleistungen nach Ziff. 1 unterliegt die Übernahme der Kindergartengebühren keiner Einkommensüberprüfung. Beziehen Sie hingegen keine Sozialleistungen wird eine einkommensabhängige Zumutbarkeitsprüfung durchgeführt.
Für den Antrag benötigen wir abhängig von dem Bezug von Sozialleistungen Nachweise. Diese Nachweise müssen im Dateiformat pdf, png oder jpg sein.
Sie dürfen Teile des Personalausweises schwärzen
Vorderseite Rückseite
Die Übernahme der Gebühren für die Kindertageseinrichtung kann frühestens ab dem Monat erfolgen, in dem der Antrag bei der Jugendhilfe eingegangen ist. Ein Folgeantrag ist rechtzeitig vor Ablauf des Bewilligungszeitraums zu stellen.
Bitte nur deutsche 5 Stellige Postleitzahlen. Andere Länder werden nicht unterstützt.
Daten zur weiteren Person (Elternteil2)
verstorben
für weitere Fotos bitte das + klicken
Art des Einkommens
Kind € monatlich
Vater € monatlich
Mutter € monatlich
Selbstständige Arbeit (monatlich)
Einkommen aus Selbstständige Arbeit Vater
Einkommen aus Selbstständige Arbeit Mutter
Unselbstständige Arbeit Nettoeinkommen (monatlich)
Einkommen aus Unselbstständige Arbeit Nettoeinkommen Vater
Einkommen aus Unselbstständige Arbeit Nettoeinkommen Mutter
Einkommensnachweis der letzten 12 Monate
Weihnachts-/ Urlaubsgeld
Einkommen aus Weihnachts-/ Urlaubsgeld Vater
Einkommen aus Weihnachts-/ Urlaubsgeld Mutter
Krankengeld
Einkommen aus Krankengeld Vater
Einkommen aus Krankengeld Mutter
Rente
Einkommen aus Rente Kind
Einkommen aus Rente Vater
Einkommen aus Rente Mutter
Arbeitslosengeld | (Agentur für Arbeit)
Einkommen aus Arbeitslosengeld | (Agentur für Arbeit) Vater
Einkommen aus Arbeitslosengeld | (Agentur für Arbeit) Mutter
Kindergeld
Einkommen aus Kindergeld Vater
Einkommen aus Kindergeld Mutter
Elterngeld
Einkommen aus Elterngeld Elternteil1
Einkommen aus Elterngeld Elternteil2
Bitte bestätigen Sie die Richtigkeit der Daten